Gebühren und Stipendium am SRH Leonardo da Vinci Gymnasium
Sinnvolle Investition in die Bildung Ihres Kindes
Als staatlich anerkannte Privatschule finanziert das SRH Leonardo da Vinci Gymnasium sein Bildungsangebot auch durch Schulgebühren. Dafür stehen Ihren Kindern individuelle Bildungswege, optimale Förderung und abwechslungsreiche Projekte offen.
Unsere aktuellen Schulgebühren:
| Elternbeitrag pro Monat | Für Geschwisterkinder | |
|---|---|---|
| Tagesschüler | 600,00 € | 475,00 € |
Schülerinnen und Schüler des SRH Leonardo da Vinci Gymnasiums können mit Stipendien gefördert werden, wenn ihre Eltern die Gebühren für den Schulbesuch oder das Internat nicht ganz übernehmen können. Wir möchten gewährleisten, dass möglichst alle hochbegabten Schülerinnen und Schüler gefördert werden – ungeachtet der Einkommensverhältnisse ihrer Eltern.
Vergabe von Stipendien
Die Vergabe der Stipendien lehnt sich grundsätzlich an die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) an. Stipendien können auf Antrag gewährt werden.
Bestehen gesetzliche oder anderweitige Ansprüche zur Deckung der Ausbildungskosten (beispielsweise eigenes Einkommen, Vermögen, BAFöG, Jugendhilfegesetz), so kann in der Regel kein Stipendium gewährt werden. Mit dem Besuch des Leonardo da Vinci Gymnasiums entsteht nicht automatisch der Anspruch auf ein Stipendium.
Vergaberichtlinien
Information zur Vergabe der Stipendien für Schüler des Leonardo da Vinci Gymnasiums (Stand Januar 2012, die Richtlinien dienen als Orientierung für die Eltern, sie können sich allerdings von Zeit zu Zeit ändern).
Zur Antragsstellung und bei Fragen zum Stipendium wenden Sie sich bitte an:
Frau Jutta Hufnagel
Tel. 06223 - 81 - 3003,
E-Mail: jutta.hufnagel@shs.srh.de
I. Präambel
Mit Stipendien sollen die Schüler des Leonardo da Vinci Gymnasium gefördert werden, wenn die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse der Eltern die vollständige Übernahme der Kosten für den Schulbesuch nicht erlauben. Damit soll eine Sonderung der hochbegabten Schüler nach den Einkommensverhältnissen der Eltern vermieden werden.
Die Richtlinien dienen als Information für die Eltern und können sich auch ändern. Sie werden den Eltern vor jeder Antragstellung zur Kenntnis gegeben. Mit dem Besuch des Leonardo da Vinci Gymnasiums entsteht kein Anspruch auf ein Stipendium.
Ein Stipendium kann auf Antrag gewährt werden. Bestehen gesetzliche oder anderweitige Ansprüche zur Deckung der Ausbildungskosten (z.B. eigenes Einkommen, Vermögen, BAFÖG, Jugendhilfegesetz) so kann i.d.R. kein Stipendium gewährt werden.
Wie werden die Stipendien gewährt?
Im Regelfall gilt:
die Stipendien werden als Zuschuss gewährt
Das Stipendium wird für ein Schuljahr gewährt und muss dann neu beantragt werden. Es kann längstens für die Dauer des Besuchs des Leonardo da Vinci Gymnasiums gewährt werden.
Welche maximalen Stipendiensätze können gewährt werden?
Der Höchstsatz liegt bei 348 EUR/Monat.
Welches Einkommen und welches Vermögen werden angerechnet?
Für das Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Einkommenssteuergesetzes. Von diesem Gesamtbetrag der Einkünfte sind die für den Berechnungszeitraum zu leistende Einkommensteuer, Kirchensteuer und Gewerbesteuer, der Solidaritätsbeitrag, pauschal festgesetzte Beträge für die soziale Sicherung (insbesondere Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sowie der Altersentlastungsbetrag abzuziehen.
Bei selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern werden außerdem die nach dem Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben berücksichtigten Beträge abgezogen.
Hinzuzurechnen sind weitere Einnahmen, die nach § 21 abs. 3 BAföG ebenfalls als Einkommen gelten. Der sich dann ergebende Betrag ist das Einkommen, das bei der Stipendiengewährung entsprechend zugrunde gelegt wird.
Es wird grundsätzlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Es wird von den Feststellungen ausgegangen, die die Finanzbehörden in den Steuerbescheiden der Einkommensbezieher getroffen haben.
Besitzt der Schüler Vermögen, so wird dies bis auf eine Rücklage von 5 200 EUR angerechnet. Auf das monatliche Stipendium ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der die Freigrenzen übersteigende Vermögensbetrag durch 96 Kalendermonate (acht Schuljahre) geteilt wird.
Welche Freibeträge werden gewährt?
- Eltern, verheiratet und zusammenlebend 1440 EUR
- Elternteil, alleinstehend 960 EUR
- Stiefelternteil 480 EUR
- Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte 435 EUR
Die Freibeträge für den Stiefelternteil, Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte mindern sich um das jeweilige Einkommen. Vom Einkommen der Eltern bleiben nach Abzug dieser Grundfreibeträge weitere 50 v.H. anrechnungsfrei sowie für jedes Kind, für das ein Freibetrag gewährt wird, weitere 5 v.H. Der nach Abzug aller Freibeträge verbleibende Betrag ist der Anrechnungsbetrag, den die Eltern selbst aufbringen sollen. Ist der anzurechnende Betrag niedriger als der maximale Stipendiensatz, wird der Differenzbetrag als Stipendium gewährt.
Wo und wie werden die Stipendien beantragt?
Spätestens zum 15. Januar stellen die Erziehungsberechtigten schriftlich einen Stipendienantrag für das nächste Schuljahr an die Geschäftsführung des Leonardo da Vinci Gymnasiums.
Folgende Nachweise sind beizulegen:
- Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres
- Schriftliche Bestätigung, dass das Vermögen des Kindes den Betrag von 5200 EUR nicht überschreitet.
In Ausnahmefällen kann auch im laufenden Schuljahr ein Antrag gestellt werden, wenn plötzlich Umstände eingetreten sind, die die Zahlung des vereinbarten Entgeltes verhindern. Als Grundlage wird dann das aktuelle Einkommen anerkannt.
Wie wird die Zahlung des Stipendiums abgewickelt?
Sofern eine Stipendienzusage für das Schuljahr erfolgt ist, ermäßigt sich das im Schulvertrag vereinbarte Schulgeld entsprechend.
Ansprechpartnerin für Stipendien:
Möchten Sie ein Stipendium für Ihr Kind beantragen? Frau Hufnagel berät Sie gerne dazu :
Frau Jutta Hufnagel
Tel. 06223 - 81 - 3003
Ihre Ansprechpartnerin:

Haben Sie Fragen oder wollen Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Dann wenden Sie sich bitte an unser Schulsekretariat:
Frau Dorothee Kiel
Tel. 06223 - 81 - 5000
E-Mail: info@ldvg.srh.de


