Schülerinnen und Schüler des Leonardo da Vinci Gymnasiums sollen mit Stipendien gefördert werden, wenn ihre Eltern die Kosten für den Schulbesuch nicht ganz übernehmen können. So soll erreicht werden, dass möglichst alle hochbegabten Schüler und Schülerinnen gefördert werden, ungeachtet der Einkommensverhältnisse der Eltern.
Die Vergabe der Stipendien lehnt sich grundsätzlich an die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) an. Sie können auf Antrag gewährt werden, wenn die folgenden Richtlinien eingehalten sind. In besonders begründeten Fällen können auf zusätzlichen Antrag der Schulleitung abweichende Regelungen getroffen werden. Das Stipendium kann nur nachrangig gewährt werden. Bestehen gesetzliche oder anderweitige Ansprüche zur Deckung der Ausbildungskosten (z. B. eigenes Einkommen, Vermögen, BAFöG, Jugendhilfegesetz), so kann in der Regel kein Stipendium gewährt werden.
Mit dem Besuch des Leonardo da Vinci Gymnasiums entsteht nicht automatisch der Anspruch auf ein Stipendium.
Die Richtlinien dienen als Information für die Eltern und können sich ändern. Sie werden den Eltern vor jeder Antragstellung zur Kenntnis gegeben.
Mehr zur finanziellen Förderung und zu Stipendien:
Die Richtlinien dienen als Information für die Eltern und können sich ändern. Sie werden den Eltern vor jeder Antragstellung zur Kenntnis gegeben.
Mit dem Besuch des Leonardo da Vinci Gymnasiums entsteht nicht automatisch der Anspruch auf ein Stipendium.
Die Vergabe der Stipendien lehnt sich grundsätzlich an die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) an. Sie können auf Antrag gewährt werden, wenn die folgenden Richtlinien eingehalten sind. In besonders begründeten Fällen können auf zusätzlichen Antrag der Schulleitung abweichende Regelungen getroffen werden. Das Stipendium kann nur nachrangig gewährt werden. Bestehen gesetzliche oder anderweitige Ansprüche zur Deckung der Ausbildungskosten (z. B. eigenes Einkommen, Vermögen, BAFöG, Jugendhilfegesetz), so kann in der Regel kein Stipendium gewährt werden.
Die folgenden Richtlinien gelten ausschließlich für Tagesschülerinnen und Tagesschüler.
Welche Stipendiensätze können maximal gewährt werden?
Nach Abzug des Grundbetrages von 252,– EUR/Monat, den die Eltern grundsätzlich entrichten sollen, liegt der Höchstsatz bei 348,– EUR/Monat.
Welches Einkommen und welches Vermögen werden angerechnet?
Als Einkommen wird die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Einkommenssteuergesetz angerechnet, abzüglich Werbungskosten/Arbeitnehmerpauschbetrag.
Von diesem Gesamtbetrag der Einkünfte sind abzuziehen: die Einkommen- und Kirchensteuer inklusive Solidaritätszuschlag, pauschal festgesetzte Beträge für die soziale Sicherung (insbesondere Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sowie der Altersentlastungsbetrag. Bei selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern werden außerdem die nach dem Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben berücksichtigten Beträge abgezogen.
Hinzuzurechnen sind weitere Einnahmen, die nach § 21 Abs. 3 BAföG ebenfalls als Einkommen gelten. Der sich dann ergebende Betrag ist das Einkommen im Sinne des BAföG, das bei der Stipendiengewährung entsprechend zugrunde gelegt wird (siehe Berechungsschema).
Grundsätzlich wird das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Es wird von den Feststellungen ausgegangen, die die Finanzbehörden in den Steuerbescheiden der Einkommensbezieher getroffen haben.
Besitzt der Schüler bzw. die Schülerin Vermögen, so wird dies bis auf eine Rücklage von 5.200,– EUR angerechnet. Auf das monatliche Stipendium ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der die Freigrenzen übersteigende Vermögensbetrag durch 96 Kalendermonate (acht Schuljahre) geteilt wird.
Welche Freibeträge werden gewährt?
Eltern, verheiratet und zusammenlebend - 1.440,– EUR
Elternteil, alleinstehend - 960,– EUR
Stiefelternteil - 480,– EUR
Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte - 435,– EUR
Die Freibeträge für den Stiefelternteil, Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte mindern sich um das jeweilige Einkommen. Vom Einkommen der Eltern bleiben nach Abzug dieser Grundfreibeträge weitere 50 v. H. anrechnungsfrei sowie weitere 5 v. H für jedes Kind, für das ein Freibetrag gewährt wird. Der nach Abzug aller Freibeträge verbleibende Betrag ist der Anrechnungsbetrag, den die Eltern unabhängig von den 252,– EUR Grundbetrag selbst aufbringen sollen.
Ergibt sich kein Anrechnungsbetrag, erhält der Schüler bzw. die Schülerin den maximalen Stipendiensatz gemäß Punkt 2. Ist der anzurechnende Betrag niedriger als der maximale Stipendiensatz, wird der Differenzbetrag als Stipendium gewährt.
Wo und wie werden die Stipendien beantragt?
Spätestens zum 15. Januar stellen die Erziehungsberechtigten schriftlich einen Stipendienantrag für das nächste Schuljahr an die Geschäftsführung des Leonardo da Vinci Gymnasiums.
Folgende Nachweise sind beizulegen:
Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres
Schriftliche Bestätigung, dass das Vermögen des Kindes den Betrag von 5.200,– EUR nicht überschreitet
Der Vergabeausschuss, bestehend aus der Schulleitung, der Geschäftsführung und mindestens zwei hauptamtlichen Lehrkräften, prüft, ob die Voraussetzungen nach dieser Vergabeordnung erfüllt sind, und fügt eine Beurteilung des Leistungsbildes des Schülers bzw. der Schülerin hinzu. Die Geschäftsführung legt der SRH-Förderstiftung auf dieser Basis den Stipendienbedarf für das gesamte Schuljahr zur Zustimmung vor.
In Ausnahmefällen kann auch im laufenden Schuljahr ein Antrag gestellt werden, wenn plötzlich Umstände eingetreten sind, die die Zahlung des vereinbarten Entgeltes verhindern. Als Grundlage wird dann das aktuelle Einkommen anerkannt.
Wie wird die Zahlung des Stipendiums abgewickelt?
Der Anspruch auf Zahlung des Schulgeldes gegenüber den Eltern bleibt bestehen. Sofern eine Stipendienzusage für das Schuljahr erfolgt ist, ermäßigt sich das im Schulvertrag vereinbarte Schulgeld entsprechend.
Die SRH-Förderstiftung überweist monatlich den festgelegten Stipendiensatz für den namentlich genannten Schüler bzw. die namentlich genannte Schülerin an das Leonardo da Vinci Gymnasium.
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