Leonardo da Vinci GymnasiumLeonardo da Vinci Gymnasium

Vergabe von Stipendien


Schülerinnen und Schüler des Leonardo da Vinci Gymnasiums sollen mit Stipendien gefördert werden, wenn ihre Eltern die Kosten für den Schulbesuch nicht ganz übernehmen können. So soll erreicht werden, dass möglichst alle hochbegabten Schüler und Schülerinnen gefördert werden, ungeachtet der Einkommensverhältnisse der Eltern.

Die Vergabe der Stipendien lehnt sich grundsätzlich an die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) an. Sie können auf Antrag gewährt werden, wenn die folgenden Richtlinien eingehalten sind. In besonders begründeten Fällen können auf zusätzlichen Antrag der Schulleitung abweichende Regelungen getroffen werden. Das Stipendium kann nur nachrangig gewährt werden. Bestehen gesetzliche oder anderweitige Ansprüche zur Deckung der Ausbildungskosten (z. B. eigenes Einkommen, Vermögen, BAFöG, Jugendhilfegesetz), so kann in der Regel kein Stipendium gewährt werden.

Mit dem Besuch des Leonardo da Vinci Gymnasiums entsteht nicht automatisch der Anspruch auf ein Stipendium.

Die Richtlinien dienen als Information für die Eltern und können sich ändern. Sie werden den Eltern vor jeder Antragstellung zur Kenntnis gegeben.

Mehr zur finanziellen Förderung und zu Stipendien:


 

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